Antrag auf Mitgliedschaft

Ich möchte von den Vorteilen einer Mitgliedschaft beim Tennisclub Born Kappel profitieren.

Fülle dieses Formular möglichst vollständig aus, um Dich für die Mitgliedschaft beim Tennisclub Born Kappel zu bewerben. Wir werden Deinen Antrag schnellstmöglich prüfen und bearbeiten.


  • Aktivmitglieder: Sind alle Personen, ab Beginn des Jahres, indem sie das 19. Altersjahr erreichen.
  • Nachwuchsmitglieder: Sind Personen, die nach Erreichen der Altersgrenze für Junioren den Tennissport im Rahmen des TCB ausüben, infolge Weiterbildung (höhere Schule, Praktikum, Lehre, Studium) indessen nach dem 30. April keinem Erwerb nachgehen. Durch entsprechendes Gesuch an den Vorstand müssen die Voraussetzungen für jedes Jahr neu bestätigt werden, ansonsten die Person automatisch zum Aktivmitglied wird.
  • Junioren: Sind Jugendliche von 8 Jahren bis zu ihrem 18. Geburtstag folgenden Jahresendes.
  • Bambini: Sind Kinder bis zu ihrem 7. Geburtstag folgenden Jahresendes.
  • Passivmitglieder: Sind Freunde und Gönner des TCB, die diesen durch regelmässige Beiträge finanziell unterstützen.

Profitiere von einem reduzierten Mitgliederbeitrag im ersten Mitglieds-Jahr

(Gilt nicht für Passiv-Mitgliedschaften)
Trittst Du dem TC Born Kappel bis zu Saisoneröffnungstag (Jewils im April) bei, so gewähren wir dir im ersten Mitgliedsjahr eine Reduktion von 50% auf deinen Mitgliederbeitrag.
Trittst Du nach dem Saisoneröffnungstag dem TC Born bei, profitierst Du auch davon. Wir werden dann Deinen Mitgliederbeitrag für das erste Mitgliedsjahr individuell festlegen.

Im Weiteren profitiertst Du als Mitglied des TC Born von vergünstigten Angeboten beim Sportcenter Kappel für den Sommer- wie auch für den Winterpass.

Aufnahmegesuche haben schriftlich oder per Web-Formular an den Vorstand zu erfolgen. Dieser entscheidet an der nächsten ordentlichen Sitzung über die Aufnahme. Mit der Aufnahme erfolgt das sofortige Spielrecht. Wer dem TCB beitritt anerkennt dessen Statuten und Reglemente. Der Austritt aus dem Club kann nur jeweils per Ende Jahr mit schriftlicher Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Der Übertritt in eine andere Kategorie kann ebenfalls auf Jahresende nach mündlicher Mitteilung an den Vorstand erfolgen.


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